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Services – Unsere Leistunge
Die Deutsch-Thailändische Anwaltskooperation beraten
seit mehreren Jahren sowohl thailändische Unternehmen,
die in Deutschland geschäftlich tätig sind als auch
Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum auf ihre
Aktivitäten in Thailand. Hierzu zählen insbesondere:
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Gründung von Unternehmen und Join-Ventures im
Königreich Thailand
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Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
für die Firmenangehörigen
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Erwerb von Grundstücken in Thailand
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Beratung und Vertretung in Zollverfahren
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Beratung im Hinblick auf das deutsch-thailändische
Steuerrecht
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Unterstützung in Ausschreibungsverfahren
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Beantragung einer Förderung beim Board of Investment
der thailändischen Regierung
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Gestaltung von Arbeitsverträgen
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Forderungseinziehung
Darüber hinaus betreuen wir auch private Kunden u.a. in
folgenden Angelegenheiten:
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Auswandern und Existenzgründung in Thailand
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Familienrechtliche Angelegenheiten, Heirat,
Ausarbeitung deutsch-thailändischer Eheverträge
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privater Erwerb von Immobilien
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Erbschaftsangelegenheiten und Nachlassbetreuung
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Regulierung von Verkehrsunfällen
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Betreuung in Notfällen
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